Ein neuer Wohnsitz ist eine große Veränderung. Man muss sich mit einer neuen Wohnung in einer unbekannten Gegend auseinandersetzen. Die meisten Geschäftskontakte, die wir haben, werden heute online abgewickelt. Damit ist es fast gleichgültig, wo man wohnt. Rechnungen werden per E-Mail geschickt und Zahlungen laufen meist automatisiert über das Konto. Allerdings ist es in manchen Fällen doch erforderlich, dass alle relevanten Stellen die aktuelle Anschrift kennen. Schlimmstenfalls macht man sich, wenn man eine Meldung vergisst, auch strafbar. Auch bestehende Verträge können beeinträchtigt werden, wenn man nicht rechtzeitig die neue Anschrift meldet. Wem man die neue Anschrift bekannt geben muss und wann man das am besten tut, haben wir in diesem Blogbeitrag zusammengefasst.

Die Phasen des Umzugs

Grob kann man den Umzug in drei Phasen trennen.

Vorbereitung

Die Zeit vor dem Umzug. Solange man in der alten Wohnung lebt und die neue Wohnung noch nicht bezogen hat, ist die Zeit vor dem Umzug. Sobald man seine neue Anschrift kennt, kann man aber schon in dieser Phase die neue Adresse melden.

Der Umzug

Der Umzug selbst umfasst die Zeit, in der man im Regelfall für beide Wohnungen bezahlt, oder zumindest einen Schlüssel dazu hat. Meist bekommt man den Schlüssel am Monatsersten und kündigt die alte Wohnung zum Monatsletzten. Damit hat man einen Monat Zeit die neue Wohnung vorzubereiten, umzuziehen und die alte Wohnung zu renovieren. Schließlich übergibt man die alte Wohnung zurück an den Vermieter, oder an den neuen Mieter.

Nach dem Umzug

Die Zeit nach dem Umzug beginnt, sobald man die alte Wohnung gekündigt hat. Man lebt ausschließlich in der neuen Wohnung und hat seinen Wohnsitz damit offiziell geändert.

Adressmeldungen in der Vorbereitung des Umzugs

Hat man den Entschluss getroffen umzuziehen ergeben sich die ersten Aufgaben. Solange man keinen neuen Mietvertrag hat und keine Zusage zur neuen Wohnung vorliegt, kann man wenig machen. Allerdings gibt es auch in dieser Phase schon Todo´s.

Schule und Kinderbetreuung

Der Umzug mit Kindern ist immer eine besondere Herausforderung. Damit die Lehrerin, oder die Pädagogin in der Kita Bescheid wissen und schon darauf eingehen können, sollte man sie so früh wie möglich informieren. Sobald man weiß, wohin man siedelt, muss sofort nach einem Kitaplatz, oder einem Schulplatz gesucht werden.

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Das Onlinebanking erlaubt eine genaue Auflistung aller Unternehmen, an die wir regelmäßig bezahlen. So kommt man schnell zu einer Liste aller laufender Verträge

Vertragspartner

In der Zeit der Vorbereitung kann man bereits alle Kontaktdaten sammeln, an die man die neue Adresse senden muss. Dank elektronischer Zahlungen ist es meist nicht schwierig, die verschiedenen Vertragspartner zu identifizieren. Filtert man im Internetbanking die Ausgaben und betrachtet einen Zeitraum vom mindestens einem Jahr, dann kann man daraus leicht eine Liste aller Zahlungsempfänger erstellen. Alle Abos, Mitgliedschaften und regelmäßigen Zahlungen scheinen so auf und werden gelistet. Im nächsten Schritt sucht man die passenden Polizzen- und Vertragsnummern und die Ansprechpartner inklusive Kontaktdaten. Nicht vergessen sollte man dabei auch die Bank selbst.

Kündigungsfristen

Hat man die Vertragspartner gelistet, kann man als nächstes die Verträge identifizieren, die man nicht mehr benötigt. Jahreskarten für die Verkehrsbetriebe sind überflüssig, wenn man in eine neue Stadt zieht. Regionale Anbieter, wie Fitnessstudios, oder Vereine haben oft eine Kündigungsfrist. Auch Versicherungen, die an den aktuellen Wohnort gebunden sind sollte man frühzeitig mit seinem Betreuer besprechen. Ist eine Kündigung notwendig, muss man auch hier auf die Fristen achten.

Kundenkarten, Guthaben, etc.

Interessant sind auch Kundenkarten und Wertkarten, auf denen noch Guthaben ist. Hat man einen Sammelpass vom Chinesen und bekommt dort ein Mittagsmenü gratis, dann sollte man das noch konsumieren, bevor man umzieht. Die Mitgliedschaften bei den verschiedenen lokalen Unternehmen, wie Apotheken, oder Bäckereien kann man kündigen, wenn man in eine andere Stadt zieht. Es bringt wenig, wenn man 500km entfernt noch den Newsletter bezieht. Auch der Taxigutschein aus der alten Stadt hilft wenig, wenn man woanders lebt.

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Jeder von uns schleppt etliche Kundenkarten mit sich herum. Hinter jeder steht ein Datensatz mit unserer Anschrift, der nach einem Umzug geändert werden sollte

Versorgungsbetriebe

Die Kündigung von Strom, Wasser und Gas ist dann sinnvoll, wenn man in der neuen Wohnung andere Anbieter wählt. Allerdings sind die Unternehmen meist kulant und haben sehr kurze Kündigungsfristen. Ein Blick in den Vertrag und gegebenenfalls ein Anruf beim Anbieter sind aber kein Fehler. Oft bekommt man bei Kündigung auch ein gutes Angebot für den neuen Standort. Ansonsten kann man die Zeit vor dem Umzug dazu nutzen die besten Angebote in der neuen Stadt zu prüfen. Dazu zählt auch der Internet- und der Mobilfunkanbieter.

Umzugsunternehmen

Den Umzug selber zu organisieren ist möglich, aber nicht zu empfehlen. Es gibt, auch wenn man das beste Umzugsunternehmen beauftragt, immer noch ein viele Handgriffe, die man selbst erledigen muss. Will man aber unbedingt auf eigene Faust umziehen, dann sollte man im Freundeskreis den Termin blockieren und beginnen Umzugskartons zu kaufen, oder zu sammeln und einen Transporter zu organisieren.

Der Umzug

Hat man den Schlüssel zur neuen Wohnung beginnt die Phase, in der man bereits in der neuen Wohnung wohnt und eine offizielle Anschrift hat.

Der Nachsendeauftrag

Bei aller Sorgfalt und auch bei rechtzeitiger Meldung der neuen Anschrift, kann man nicht ausschließen, dass man etwas vergisst, oder die Bearbeitung nicht rechtzeitig erfolgt. Ein Nachsendeauftrag kann online bei der Post für alle im Haushalt lebenden Personen veranlasst werden. Auch die Meldung an die Absender kann die Post kostenlos übernehmen. Sobald man Zugang zum Briefkasten in der neuen Wohnung hat und dort auch regelmäßig ist, lohnt sich der Nachsendeauftrag.

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Der Nachsendeauftrag sorgt dafür, dass die Post im richtigen Postkasten landet

Einwohnermeldeamt

Sobald man den Mietvertrag unterzeichnet hat muss der Vermieter eine Vermieterbescheinigung ausstellen. Spätestens nach dem Ende des alten Mietvertrags beginnt eine Frist von einer, oder zwei Wochen zu laufen. Je nach Amt kann diese Zeitspanne unterschiedlich lange sein. Hat man die Vermieterbescheinigung kann man mit ihr und einem Personalausweis zum Einwohnermeldeamt, oder zum Bürgeramt gehen um die Meldeanschrift zu ändern. Zieht man ins Ausland, dann muss man sich beim Einwohnermeldeamt am alten Wohnort abmelden. Ansonsten erledigt das das Amt am neuen Wohnsitz.

Hundesteuer

Hat man einen Hund, dann kann man direkt am Einwohnermeldeamt gleich die Hundesteuer anmelden.

Soziale Ämter

Die Kindergeldstelle, die Agentur für Arbeit, die BAföG Rückzahlung können in der Phase vor der Abmeldung der alten Wohnung und nach der Meldung an den neuen Wohnsitz bereits informiert werden. Dank des Nachsendeauftrags ist es aber auch kein Problem das gleich nach dem Umzug zu machen.

Internet und Telefon

Hat man den neuen Wohnsitz gemeldet kann man direkt den Mobilfunkbetreiber informieren. Auch den Internetzugang, sofern er kabelgebunden ist, muss man am alten Wohnsitz abmelden und in der neuen Wohnung anmelden.

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Telefon und Internet müssen umgemeldet werden, sobald die neue Adresse feststeht. Hier kann auch ein Termin für die Inbetriebnahme und das Abschalten notwendig sein

Nach dem Umzug

Auto

Die Autoversicherung spielt eine gesonderte Rolle. Sobald man umgemeldet ist muss man an der KFZ Zulassungsstelle mit den Papieren vorbeikommen. Die neue Adresse innerhalb der Stadt wird dann eingetragen. Zieht man in eine andere Stadt um, braucht man zusätzlich eine Versicherungsbestätigung, die man bei der KFZ-Versicherung anfordern muss. In jedem Fall muss neben der KFZ Zulassungsstelle auch die Haftflichtversicherung für das KFZ umgehend informiert werden.

Finanzamt

Zieht man innerhalb der Stadt um braucht man keine gesonderte Meldung an das Finanzamt zu machen. Mit der Steuererklärung erfährt es den neuen Wohnsitz. Zieht man in eine andere Stadt muss man dem alten Finanzamt die neue Anschrift mitteilen. Die Informationd es Finanzamts, das für den neuen Wohnsitz verantwortlich ist, erfolgt dann direkt.

GEZ

Die GEZ muss ebenfalls so rasch wie möglich umgemeldet werden. Hat man die Meldebestätigung kann man sofort informieren.

Finanzen

Spätestens jetzt müssen Bank, Kreditkartenunternehmen, Festgeldkonto und alle anderen Finanzdienstleister, wie die Bausparkasse, über die neue Adresse informiert werden. Ermächtigungen zum Abbuchen der alten Miete, etc. können jetzt widerrufen werden. Ein Dauerauftrag für die neue Miete muss angelegt werden.

Jahreskarten

Hat man Jahreskarten, etwa von den Verkehrsbetrieben, oder Museen, bei denen die Anschrift hinterlegt ist, kann man jetzt die Herausgeber informieren.

Abos

Dank des Nachsendauftrags werden Zeitungen und Zeitschriften auch am neuen Wohnsitz ankommen. Allerdings mit einer Verzögerung. Jetzt ist die richtige Zeit die Anschriften zu ändern.

Arbeitgeber

Natürlich muss auch der Arbeitgeber informiert werden, dass man an einem anderen Wohnort lebt. Sobald man umgezogen ist gibt man der Personalabteilung, oder dem Vorgesetzten Bescheid.

Ärzte

Auch Ärzte führen Stammdaten über ihre Patienten. Beim nächsten Besuch sollte man daher über die Adressänderung informieren. So kann der Arzt seine Daten aktuell halten und sie im Bedarfsfall erreichen.

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Auch Ärzte führen eine Patientenkartei. Hier muss man ebenfalls die korrekte Anschrift melden

Vertragspartner

Die vorbereiteten Adressen und Vertragsinformationen zu Versicherungen und anderen regelmäßigen Zahlungen werden jetzt informiert. E-Mails mit der neuen Adresse werden an die Unternehmen verschickt. Auch Steuerberater und andere Dienstleister, wie etwa der Rechtsanwalt werden informiert.

Online Shops

Zuletzt kann man sich mit den unterschiedlichen Accounts, die man regelmäßig nützt, beschäftigen. Lieferanschriften bei Amazon, Zalando und Co. müssen geändert werden, damit man auch nach dem Umzug noch seine Pakete erhält.